ALLGEMEINE GESCHFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschlielich nach diesen Bedingungen. Bedingungen des
Bestellers und abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gltigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt
werden. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen und die Zusendung von Bedingungen, noch die Ausfhrung
eines Auftrages durch uns. Unsere Bedingungen gelten auch fr alle knftigen Geschftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht noch einmal ausdrcklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers,
die wir nicht ausdrcklich anerkennen, sind fr uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrcklich
widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Bestellung des Bestellers vorbehaltlos
ausfhren.
1.2 Sptestens mit Annahme unserer Waren oder Leistungen oder unserer Bestellung erkennt der Besteller
bzw. Lieferant diese Bedingungen an.
1.3 Der Besteller bzw. Lieferant erklrt sich mit der Verarbeitung seiner Daten ber Geschftsvorflle bei uns
und den mit uns ausweislich unseres Geschftsberichtes verbundenen Unternehmen einverstanden.
2. Angebote und Bestellungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrcklich als verbindlich
gekennzeichnet haben. Eine Bestellung, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren
ist, knnen wir innerhalb von zwei Wochen durch bermittlung einer Auftragsbesttigung oder
durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Auftrge des Bestellers
binden uns erst nach schriftlicher Besttigung. Fr Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere Auftragsbesttigung
magebend. Nebenabreden, nderungen, Ergnzungen usw. bedrfen unserer schriftlichen oder
telekommunikativ bermittelten Besttigung. Die in unseren Preislisten, Kostenvoranschlgen und Angeboten
enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts oder Maangaben bzw. sonstige technische
Daten sowie in Bezug genommene DIN, VDE oder sonstige betriebliche oder berbetriebliche Normen
und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender schriftlicher
Besttigung eine Eigenschaftszusicherung dar.
2.2 Der Besteller bernimmt die Verantwortung fr die ihm obliegenden Angaben und von ihm zur Verfgung
zu stellenden Teile.
2.3 Wir sind berechtigt bei Sonderanfertigungen eine Vorauszahlung zu verlangen.
3. Lieferzeit und Teillieferung
3.1 Sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, sind Liefer- fristen und
Liefertermine (Lieferzeit) als annhernd zu betrachten und setzen in jedem Fall die einvernehmliche Klrung
aller fr die Auftragserfllung von uns bentigten Fakten voraus.
3.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Unternehmen verlassen
hat oder wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
3.3. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf hhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf hnliche,
nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurckzufhren, verlngern sich
die Fristen um die Zeiten, whrend derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
3.4. Wir haften bei Verzug mit der Leistung in Fllen des Vorsatzes oder der groben Fahrlssigkeit unsererseits
oder eines Vertreters oder Erfllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des
Lebens, des Krpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fllen des Verzugs
wird unsere fr den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10% und fr den Schadensersatz
statt der Leistung (einschlielich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10% des Wertes
der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprche des Bestellers sind  auch nach Ablauf einer uns etwa
gesetzten Frist zur Leistung  ausgeschlossen. Die Beschrnkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch fr die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich
ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Abs. (2) gegeben ist. Das Recht des Bestellers zum Rcktritt vom Vertrag
[nach Nr. 10 dieser Bedingungen] bleibt unberhrt. Eine nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers
ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3.5 Die Lieferzeit verlngert sich angemessen, wenn unsere Lieferungen bzw. Leistungen infolge von uns
nicht zu vertretender Umstnde sich verzgern einschlielich Betriebsstrungen, Streiks, Aussperrungen oder
Verkehrs bzw. sonstigen konkret unvorhersehbaren Hindernissen, die bei uns oder unseren Unterlieferanten
eintreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem
wir uns in Verzug befinden. Wird durch die Verlngerung der Lieferzeit die fr uns bei Abgabe des betreffenden
Angebots zugrunde gelegte Kostensituation erheblich verndert oder ist die Erbringung der Leistung fr
uns in sonstiger Weise unzumutbar, sind wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprchen des Bestellers
ganz oder teilweise zum Rcktritt berechtigt.
3.6 Jeder Rcktritt hat mittels schriftlicher Erklrung zu erfolgen.
3.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3.8 10 % Mehr- oder Minderlieferung sind zulssig und branchenblich, sie werden entsprechend berechnet.
4. Preise
Preise sind freibleibend und gelten ohne Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme ab Unternehmen ausschlielich
Verpackung. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gltigen Hhe gesondert in Rechnung gestellt.
5. Versand
5.1 Versand erfolgt ab Werk auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren
eigenen Transportmitteln erfolgt .Versand und Verpackungsvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich,
wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
5.2 Behlter, Gitterboxen, Kassetten, Paletten und sonstige Leihverpackungen gehen nicht in das Eigentum
des Bestellers ber, sie sind spesenfrei an den Eigentmer zurckzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen
werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurckgenommen.
5.3 Verzgert sich der Versand auf Veranlassung des Bestellers, so geht mit Eintritt der Versandbereitschaft
die Gefahr auf den Besteller ber. Wir sind berechtigt, die durch die Lagerung in unseren Werken entstehenden
Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages fr jeden vollendeten Monat dem Besteller zu
berechnen. Gegebenenfalls knnen wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig
ber den Liefergegenstand verfgen und den Besteller mit angemessen verlngerter Frist beliefern.
6. Zahlungsmodalitten
6.1 Unsere Forderungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum in der Vertragswhrung netto ohne Abzug zur
Zahlung fllig. Auch soweit Forderungen gestundet sind, werden sie sofort ohne Abzug fllig, wenn der Besteller
uns gegenber mit einer Zahlung in Verzug kommt oder wenn uns eine wesentliche Verschlechterung
seiner Vermgenslage oder finanziellen Situation bekannt wird. Bei berschreiten des Zahlungsziels werden
unbeschadet weitergehender Rechte bankbliche Zinsen, mindestens in Hhe von 8 Prozentpunkten ber
dem Basiszinssatz gem.  247 BGB berechnet.
6.2 Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewhren wir 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag,
sofern alle flligen Rechnungen beglichen sind.
6.3 Die Zahlung mit Wechseln wird nicht akzeptiert.
6.4 Der Besteller ist zur Zurckhaltung der Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprchen
nicht berechtigt, soweit dies nicht von uns anerkannt oder rechtskrftig festgestellt wird.
6.5 An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschftsverbindung stehen, liefern wir gegen Nachnahme
des Rechnungsbetrages, abzglich 2 % Skonto.
7. Sicherheitsleistung
Gehen vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht ein oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstnde
bekannt, die die Zahlungsfhigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir unbeschadet
weiterer Ansprche berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit fr unsere
Forderungen zu verlangen oder vom Vertrag zurckzutreten, falls keine Sicherheiten gegeben sind.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung smtlicher Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund vor, einschlielich eventueller Wechselforderungen, von Dritten erworbener
Forderungen und Forderungen mit uns verbundener Unternehmen (ausweislich unseres Geschftsberichtes).
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern, sofern nicht der
Besteller hierfr nachweislich versichert ist.
8.2 Der Besteller ist zur Verarbeitung mit anderen Sachen nur im Rahmen eines ordentlichen Geschftsganges
berechtigt.
8.3 Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren wird stets fr uns vorgenommen, ohne dass wir
daraus verpflichtet werden. Wird die Vorbehaltsware mit nicht uns gehrenden Sachen verarbeitet, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen
verarbeiteten Sache zur Zeit der Verarbeitung. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen beweglichen
Sache zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt und ist die andere Sache als
Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmig Miteigentum bertrgt,
soweit die Hauptsache ihm gehrt.
8.4 Der Besteller verwahrt das Eigentum oder das Miteigentum unentgeltlich fr uns. Fr die neue Sache gilt
das gleiche wie fr die Vorbehaltsware.
8.5 Der Besteller ist unter Ausschluss anderer Verfgungen widerruflich zur Weiterveruerung im ordentlichen Geschftsgang
berechtigt, sofern die aus der Weiterveruerung erwachsende Forderung abtretbar ist. Das Recht zur Weiterveruerung
erlischt im Falle der Zahlungseinstellung. Der Besteller wird die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt
weiterverkaufen, wenn der Dritterwerber nicht sofort bezahlt. Bei Weiterveruerung tritt der Besteller schon jetzt
alle ihm hieraus erwachsenden Forderungen an uns ab. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt,
ist er zum Einzug ermchtigt. Auf Verlangen hat er uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen,
Unterlagen auszuhndigen, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns ber die Abtretung der Forderung durch
auf seine Kosten ffentlich beglaubigte Urkunden zu benachrichtigen. Bei Weiterveruerung unserer Ware in fremden
Sachen gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Hhe unseres Rechnungsbetrages als abgetreten. Als
Veruerung im vorstehenden Sinne gilt auch der Einbau der Vorbehaltsware in Grundstcke oder Bauwerke und die
Verwendung zur Erfllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsvertrge.
8.6 Bei Zahlungsverzug, Unsicherheit der Vermgenslage oder Verschlechterung der finanziellen Situation des Bestellers
ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Rcknahme sowie die Pfndung der Ware
durch uns gelten nur bei ausdrcklicher schriftlicher Erklrung als Rcktritt vom Vertrag. Bei Pfndung und sonstigen
Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzglich zu benachrichtigen.
8.7 Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollstndigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten,
die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind.
8.8 bersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen
um mehr als 25 %, verpflichten wir uns insoweit, die Sicherungen auf Anforderung freizugeben.
9. Vorkaufsrecht
Der Besteller rumt uns das Vorkaufsrecht an den Bestnden unserer Erzeugnisse fr alle Flle der Insolvenz
sowie der nicht bestimmungsgemen Verwendung ein.
10. Ansprche und Rechte des Bestellers
10.1 Fr unsere Gewhrleistung und sonstige Haftung wegen Lieferungs- oder Leistungsmngeln einschlielich
von Falschlieferungen oder -leistungen gelten die im Folgenden angefhrten Regelungen. Mngelansprche
des Bestellers bestehen nur, wenn er seinen nach  377 HGB geschuldeten Untersuchungsund
Rgepflichten ordnungsgem nachgekommen ist. Umfasst unsere Vertragsleistung auch die Montage
oder Inbetriebnahme oder handelt es sich um einen selbstndigen Reparaturauftrag oder sonstige werkvertragliche
Leistungen, gelten die nachstehenden Bedingungen auch fr etwaige Montage, Inbetriebnahme
bzw. Reparatur- oder sonstige Werkleistungen.
10.2 Wir leisten Gewhr entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Beschaffenheitsvereinbarungen
und Garantien sind nur gltig bei Einhaltung der Schriftform, andernfalls trgt der Besteller die Beweislast.
Allgemeine nderungen in Konstruktion oder Ausfhrung vor Lieferung eines Auftrages berechtigen zu keiner
Beanstandung.
10.3 Wir bernehmen keine Gewhr fr Schden, die zurckgehen auf ungeeignete oder unsachgeme
Verwendung, fehlerhafte nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veruerung oder Reparatur,
fehlerhafte oder nachlssige Behandlung und natrliche Abnutzung. Gleiches gilt fr freigestellte
Teile des Bestellers.
10.4 Ansprche und Rechte des Bestellers sind grundstzlich zunchst beschrnkt auf Nacherfllung, die wir
nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung leisten. Im Einzelfall behalten wir uns die Erteilung
einer Gutschrift in Hhe des dem Besteller berechneten Wertes des fehlerhaften Erzeugnisses vor. Beanstandete
Erzeugnisse sind auf unser Verlangen zur Instandsetzung an uns einzusenden. Im Falle unbegrndeter
Mngelrgen fallen die entstehenden Kosten dem Besteller zur Last, die Vorschrift des  635 II BGB gilt insoweit
nicht. Werden die von uns gelieferten Erzeugnisse ohne unsere Mitwirkung repariert oder verndert
oder wurden Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten, erlischt unsere Gewhrleistungs- und
sonstige Haftung. Nur in dringenden Fllen der Gefhrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhltnismig
groer Schden hat der Besteller nach Mitteilung an uns das Recht, den Mangel auf seine Kosten
zu beseitigen. Diese ersetzen wir insoweit, als sie uns bei Vornahme der Nacherfllung entstanden wren.
Fr Nacherfllungsleistungen haften wir in gleicher Weise wie fr die ursprngliche Lieferung bzw. Leistung
bis zum Ablauf der fr die ursprngliche Lieferung oder Leistung geltenden Verjhrungsfrist, mindestens
aber fr einen Zeitraum von drei Monaten, ab Abschluss der Nacherfllung. Der Besteller ist verpflichtet,
uns nach vorheriger Absprache die Gelegenheit zur Nacherfllung zu geben. Kommt es aus Grnden, die wir
zu vertreten haben, nicht zu einer Nacherfllung, ist der Besteller nach Ablauf einer zu setzenden angemessenen
Nachfrist zum Rcktritt berechtigt. In allen Fllen begrndeter Mngelrge sind alle ber den Nacherfllungsanspruch
hinausgehenden weiteren Ansprche, gleich welcher Art, ausgeschlossen bzw. nach Magabe
der Regelung in Ziffer 11 beschrnkt.
10.5 Ist der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
-insbesondere von Beachtung von Bedienungs- und Wartungsanleitungen- nicht vertragsgem verwendbar,
haften wir ebenfalls nur im Umfang der Ziffern 10.4 und 11. Bei Beratungen haften wir nur, wenn
dafr ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart wurde.
10.6 Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rcknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung
(Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der
Abnehmer des Kufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgterkauf) wegen
des Mangels dieser Ware gegenber dem Kufer die Rcknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung)
des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Kufer ein ebensolcher daraus resultierender Rckgriffsanspruch
entgegengehalten wird. Wir sind darber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Kufers, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhltnis zum Endverbraucher
im Rahmen der Nacherfllung aufgrund eines bei Gefahrbergang von uns auf den Kufer vorliegenden
Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kufer seinen nach
 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rgepflichten nicht ordnungsgem nachgekommen ist.
Die Verpflichtung gem dem vorstehenden Abschnitt ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel
aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrhren,
oder wenn der Kufer gegenber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die
Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen
zur Ausbung der Gewhrleistungsrechte gegenber dem Endverbraucher verpflichtet war
oder diese Rge gegenber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn
der Kufer gegenber dem Endverbraucher Gewhrleistungen bernommen hat, die ber das gesetzliche
Ma hinausgehen.
10.7 Wir haften nicht fr Mngel, die auf vom Besteller beigestellten Materialien oder einer von dem Besteller
vorgeschriebenen oder nher bestimmten Konstruktion beruhen. Unsere Haftung setzt voraus, dass unsere
Produkte vertragsgem, fachgerecht und entsprechend dem Verwendungszweck eingebaut wurden
und ein Mangel unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemem Gebrauch
des Liefergegenstandes auftritt.
10.8 Der Anspruch auf Gewhrleistung und sonstige Ansprche verjhren ein Jahr nach Gefahrbergang. Die
Geltendmachung von Gewhrleistungs- und sonstigen Ansprchen ist ohne Einfluss auf die Zahlungspflichten
und -fristen. Erfllt der Kunde seine Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen unsere vorstehend
geregelten Pflichten bis zur Erfllung der Zahlungspflichten.
11. Schadensersatzhaftung
Der Haftungsausschluss gem Ziffer 10.4 gilt nicht bei einer vorstzlichen oder grob fahrlssigen Pflichtverletzung
unsererseits oder unserer Erfllungsgehilfen sowie im Falle von Personenschden, die auf einer
fahrlssigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfllungsgehilfen beruhen. Er gilt ferner nicht fr
den Fall der Arglist oder Garantiebernahme.
12. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung gegen nicht unbestrittene oder rechtskrftig festgestellte Forderungen ist unzulssig.
13. Zeichnungen und andere Unterlagen
An Kostenvoranschlgen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Besteller berlassen werden, behalten
wir uns Eigentum und Urheberrechte vor. Sie drfen nicht fr andere als die von uns angegebenen
Zwecke verwendet oder Dritten zugnglich gemacht werden.
14. Erfllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfllungsort fr alle Lieferungen und Zahlungen ist Ldenscheid.
14.2 Gerichtsstand fr alle sich aus dem Vertragsverhltnis ergebenden Streitigkeiten ist Ldenscheid. Dies
gilt auch fr Ansprche aus Schecks, sowie fr deliktrechtliche Ansprche und Streitverkndungen sowie
Urkundsprozesse. Wir sind berechtigt, den Besteller bei dem Gericht seines Geschfts- bzw. Wohnsitzes zu
verklagen.
Stand 01.01.2017
ipf electronic gmbh Kalver Str. 25  27 58515 Ldenscheid Deutschland
